Europäische Kulturpreisverleihungen:
Alljährlich verleiht die Stiftung für herausragende Leistungen, Initiativen und Kulturwerke die Europäischen Kulturpreise.
Traditionell stehen die Europäischen Kulturpreisverleihungen unter dem
Patronat der Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des
Europarats und des Europäischen Parlaments. Auch andere europäische und
internationale Institutionen übernehmen von Fall zu Fall die
Schirmherrschaft.
Gastgeber
und Schirmherren der Europäischen Kulturpreisverleihungen sind oft auch
die Staatspräsidenten, Parlamentspräsidenten oder Ministerpräsidenten
der Länder, in denen die Kulturpreisverleihungen ausgetragen werden.
Laudatoren sind jeweils sachkundige und verdiente Persönlichkeiten der
europäischen Kulturszene oder hochrangige Persönlichkeiten des
politischen und kulturellen Lebens Europas.
Bei
der Vergabe der Auszeichnungen unterscheidet die Stiftung zwischen
Persönlichkeiten, die sich mit ihrem Talent oder mit den geförderten
oder geschaffenen Kulturwerken schon durchgesetzt und / oder sich für
die Kultur Europas verdient gemacht haben und jungen, sehr begabten und
genialen, aber noch unbekannten Künstlern.
Indem
die Stiftung bei den Kulturpreisverleihungen bereits anerkannte,
berühmte Persönlichkeiten und Kultur zusammen mit jungen, noch
unbekannten Künstlern auszeichnet, leistet sie einen Beitrag zu deren
Förderung und zum "Nachwuchs der Kultur" und der Kulturschaffenden Europas.
Mit undotierten Ehrenpreisen ausgezeichnet werden hochrangige Persönlichkeiten, die sich um die Kultur Europas verdient gemacht haben.
Mit dotierten
Europäischen Förderpreisen werden junge Künster ausgezeichnet, die
geniales Können zeigen und überdurchschnittliche Begabung aufweisen.
Sie dürfen bei der Verleihungszeremonie mit den ganz großen im
Rampenlicht stehen und sollen damit gefördert werden.